Tim Bo GrillClub

Die Satzung des "Tim-Bo-Grillclub's"
1 Name und Sitz
(1) Der Name des Clubs „Tim-Bo-Grillclub“ since 1999 n.e.v.
(2) Der Verein soll vorerst nicht eingetragen werden.
(3) Sitz des Vereins ist Hamburg Rahlstedt.

2 Grundsätze der Tätigkeit, Clubzwecke.
(1) Der Grillclub verfolgt ausschließlich und unmittelbar den geselligen Zusammenschluss mehrere Nachbarn/Freunde zu jeder Tages und Nachtzeit.
(2) Zweck des Clubs ist es, die Pflege der Nachbarschaft /Freundschaft und Gemeinschaftssinn des Clubs zum Wohle aller zu fördern. Dazu gehört insbesondere die Durchführung der Grillfeste zu jeder Jahreszeit.
(3) Darüber hinaus betrachtet sich der Club als Interessenvertretung aller Nachbarn, Freunde Bürger, soweit Belange des Clubs betroffen sind.
(4) Der Club lehnt Bindungen anderer Grillclubs jeglicher Art ab.
(5) Jegliche Vermögenswerte des Clubs sind nicht vorhanden. Spenden dürfen entgegen genommen und dem Club zur nächsten Grill oder Spielsitzungen zu Verfügung gestellt werden.
(6) Das Grill - Jahr beginnt immer am 01. Januar jeden Jahres.

3 Mitglieder
(1) Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern. Jeder Bürger, der ein Elternteil als Mitglied im Club vertritt, kann Mitglied des Grill Clubs werden. Über die Aufnahme entscheidet eine Aufnahmeprüfung.
(2) Aktive Mitglieder sind grundsätzlich diejenigen, die an Events des Clubs teilnehmen.
(3) Passiv sind die Mitglieder, die auswärts wohnen. Sie können automatisch aktiv werden, wenn sich der neue Wohnraum im Umkreis von 400m befindet.
(4) Nicht Mitglieder des Grillclubs, die sich um diesen besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Clubs und eine Abstimmung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Der Einstand wird dann vor Ort festgelegt.
(5) Die Mitgliedschaft erlischt durch  Ausschluss oder Auflösung des Clubs.
(6) Ein Mitglied aus dem Club kann nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der komplette Club. Der Ausstand wird dann natürlich festgelegt.


4 Organe des Vereins
(1) Organe des Clubs sind alle, die an gemeinsamen Unternehmungen teilnehmen

5 Ordentliche Mitglieder
(1) Die Grillversammlung besteht nicht immer aus allen Mitgliedern des Clubs.
(2) Die Clubversammlung ist das beste Organ des Clubs. Sie legt auch die Höhe der Grillkohle fest.
(3) Die Clubversammlung findet mindestens zweimal und mehr im Jahr als ordentliche Grillparty statt.
(4) Die ordentliche Clubversammlung wird durch einzelne Personen des Clubs spätestens 1 Std. vor dem Grilltermin einberufen. Der Grilltermin erfolgt NICHT durch den Aushang im Hausflur. 
(5) Die Clubversammlung entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.
(6) Über die Versammlung ist keine Niederschrift zu fertigen.
(7) Eine Prüfung des Jahresabschlusses wird nicht benötigt.

6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem GrillClub und dem erweiterten Vorstand. 
(2) Dem Vorstand gehören an:
- Organisator
- Grillmeister
- Frauenbeauftragter
- Kindervertreter
(3) Zum erweiterten Vorstand gehören:
- stellvertretender Organisator
- stellvertretender Grillmeister
- mindestens zwei nüchterne Mitglieder
- sowie gegebenenfalls Ehrenmitglieder

8 Grillkönig/in
(1) Jedes Clubmitglied kann Grillkönig/in werden. Voraussetzung ist, dass der/die Grillkönig/in in kurzer Zeit den Grill zum glühen bringt, und 3/4 der Clubmitglieder zum Grillen auffordert.

9 Clubauflösung
(1) Die Auflösung des Clubs kann nicht beschlossen werden.